Kosten

Kosten

Die Höhe der Rechtsanwaltsvergütung geben wir Ihnen zu Beginn des ersten Gesprächs bekannt.

Sollte ein Rechtsschutzversicherungsvertrag bestehen, übernehme ich gerne für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Sollte Ihre Rechtsschutzversicherung für den Fall Versicherungsschutz erteilen, werde ich die außergerichtlichen Gebühren und ggf. auch die gerichtlichen Gebühren mit Ihrer Rechtschutzversicherung abrechnen.

Falls die Möglichkeit einer Rechtsschutzversicherung nicht vorliegen sollte, werde ich die Gebühren mit Ihnen abrechnen.

Sollte keine Rechtsschutzversicherung bestehen oder aber die Rechtsschutzversicherung für die Kosten nicht aufkommen, und sollten Sie aufgrund finanzieller Situation nicht in der Lage sein, die Kosten zu übernehmen, vertrete ich Sie auch im Rahmen der Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.